Die Constantin Film Services GmbH ist ein bundesweit tätiger Abrechnungsdienstleister für Komparsen und Kleindarsteller bei Film, Fernsehen und Werbung.
Constantin Film Services ist ein Unternehmen der Constantin Film AG.
Constantin Film Services GmbH
August-Bebel-Straße 26-53
14482 Potsdam
Wie erfolgt die Abrechnung der Komparsentätigkeit?
Die Abrechnung der Komparsentätigkeit erfolgt ausschließlich durch die von der Produktion eingereichten Gagenscheine.
Die Auszahlung kann erst nach Eingang des Gagenscheins, der erfolgreichen Rückmeldung der ELStAM-Daten sowie nach Vorliegen aller Angaben und Unterlagen.
Was ist der Gagenschein?
Der Gagenschein ist ein Arbeitsvertrag und muss zu jedem Drehtag am Set ausgefüllt und unterschrieben werden!
Am Ende des Drehtags erhält jeder Komparse einen rosafarbenen Durchschlag vom Gagenschein. Dieser dient als Nachweis des Vergütungsanspruchs.
Welche Abzüge habe ich zu erwarten?
Grundsätzlich handelt es sich bei der vereinbarten Gage um eine Bruttovergütung. Von dieser werden die Lohnsteuer und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge (siehe unten) abgezogen. Bei der Abrechnung der Komparsentätigkeiten wird das ELStAM-Verfahren angewendet.
Was ist das ELStAM-Verfahren?
Das ELStAM-Verfahren (ELStAM = Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ermöglicht es dem Arbeitgeber, die persönlichen Lohnsteuermerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession und sonst. Freibeträge) des Arbeitnehmers abzurufen. Bis 2013 wurde hierfür die Lohnsteuerkarte/ -bescheinigung verwendet.
Für das ELStAM-Verfahren ist es erforderlich, dass die eigene steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) auf dem Schein angegeben wird, da diese für den elektronischen Abruf der Steuerdaten benötigt wird.
Wo finde ich die Identifikationsnummer und die Sozialversicherungsnummer?
Die 11-stellige Identifikationsnummer (IdNr) wird seit 2011 jedem Bundesbürger mit der Geburt automatisch vom Finanzamt zugewiesen. Sie finden die IdNr in der Regel auf dem Mitteilungsschreiben sowie allen aktuellen Schreiben des Finanzamts bzw. erfahren diese direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Die Sozialversicherungsnummer (SV-Nr.) finden Sie auf allen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung (vereinzelt auch auf Schreiben Ihrer Krankenkasse), auf Rentenausweisen sowie auf dem rosafarbenen Sozialversicherungsausweis. Die SV-Nummer enthält unter anderem Ihr Geburtsdatum und den Anfangsbuchstaben Ihres Geburtsdatums.
Wann müssen für die Komparsentätigkeit Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden?
Bestimmte Personengruppen müssen für ihre Komparsentätigkeit Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) zahlen.
Hierzu zählen:
Personen die arbeitslos/arbeitssuchend sind und/oder Leistungen der Agentur für Arbeit/des Jobcenters o.Ä. beziehen
Personen, die eine selbstständige/freiberufliche Tätigkeit ausüben, jedoch zusätzlich Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen
Personen, die sich in Elternzeit befinden und gleichzeitig Elterngeld beziehen
Personen, die sich zwischen Schulabschluss/Studium und einer Berufsausbildung befinden
Arbeitnehmer in unbezahltem Urlaub
Schüler des zweiten Bildungsweges
Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung darf max. 70 Tage bzw. 3 Monate im Jahr ausgeübt werden und ist von vornherein auf den Vertragszeitraum befristet, weshalb die Komparsentätigkeit hierzu zählt.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung muss der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen (Achtung: Lohnsteuer muss dennoch gezahlt werden). Komparsen, die nicht zu einer der Personengruppen aus dem vorgenannten Absatz zählen, dürfen die Komparsentätigkeit als kurzfristige Beschäftigung ausüben. Dies sind z.B. Arbeitnehmer, Beamte, Kinder, Schüler, Studenten, Rentner, Pensionäre und Selbstständige.
ACHTUNG: Hat man bereits 70 Tage im Jahr eine kurzfristige Beschäftigung (z.B. Komparse) ausgeübt, erfolgt die Abrechnung der folgenden Komparsentätigkeiten bis zum Ende des Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig. Es ist deshalb erforderlich, dass du die Frage auf deinem Gagenschein immer korrekt beantwortest.
In keinem Fall handelt es sich bei der Komparsentätigkeit um einen sog. Minijob, d.h. auch wenn die monatliche Gage 450 Euro nicht übersteigt, darf die Komparsentätigkeit nicht als solcher abgerechnet werden.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Folgende Personen müssen ihren beruflichen Status durch einen gültigen Nachweis belegen:
Schüler ab 16 Jahren (z.B. Schülerausweis, Schulbescheinigung)
Studenten (z.B. Immatrikulationsbescheinigung)
Studienplatzbewerber (z.B. Annahmebestätigung der Hochschule)
Selbstständige/Freiberufler (z.B. Gewerbeschein, Bescheid/Bescheinigung vom Finanzamt)
Rentner unter 65 Jahren (z.B. Rentenausweis)
Wie können die Unterlagen eingereicht werden?
Im Idealfall sollten die Unterlagen am Drehtag zusammen mit dem Gagenschein abgegeben. Anderenfalls besteht die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail an info@constantin-film-services.de, per Post oder per Fax (0331 / 721 35 13) nachzureichen.
Die Gage kann erst ausgezahlt werden, wenn alle Unterlagen vollständig bei Constantin Film Services vorliegen.
Was müssen nichtdeutsche Staatsbürger beachten?
Staatsbürger der EU-Länder müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. Staatsbürger von Nicht-EU-Ländern benötigen für die Ausübung einer Komparsentätigkeit zwingend eine Arbeitserlaubnis (Ausnahme: Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island).
Was müssen Kinder beachten?
Für Kinder unter 3 Jahren sind grundsätzlich die Eltern verantwortlich, d.h. es ist keine behördliche Genehmigung erforderlich.
Für alle Kinder ab 3 Jahren ist bis zur Vollendung der Vollzeitschulpflicht die Einverständniserklärung der Eltern, der Kita/ Schule, des Kinderarztes sowie des Jugendamtes erforderlich.
Desweiteren gelten für Kinder folgende Beschäftigungszeiten:
3-6 Jahre: max. 2 Std./Tag, zwischen 8 Uhr und 17 Uhr
6 Jahre - Vollendung der Vollzeitschulpflicht: 3 Std./ Tag zwischen 8 Uhr und 22 Uhr
nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht: 8 Std./ Tag zwischen 6 Uhr und 23 Uhr
Welche Lohnunterlagen erhalte ich von Constantin Film Services?
Sie erhalten für den Beschäftigungszeitraum die Lohnabrechnung, die Lohnsteuerbescheinigung sowie die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung.
Die Lohnunterlagen werden in der Regel nach der Überweisung der Gage verschickt. Sollten Sie die Unterlagen nicht erhalten haben, überprüfen Sie gegebenenfalls auch das Spam-Fach Ihres E-Mail-Programms oder wenden Sie sich an uns. Wir senden Ihnen die Unterlagen gerne erneut zu.